Kennen Sie die Datenschutzgrundverordnung?

Verschaffen Sie sich auf dieser Seite einen vollständigen Überblick über die Datenschutzgrundverordnung. Lesen Sie, wie unser HR-System alle Personen- und Mitarbeiterdaten verarbeiten und speichern kann.

EU 2018 Allgemeine Datenschutzverordnung

Die neue Allgemeine Datenschutzverordnung wurde in der EU offiziell verabschiedet und wird in Dänemark am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Sie ersetzt die alte Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995, da sich seither an der digitalen Front viel getan hat.

Die Datenschutzgrundverordnung will mehr Transparenz und Zugang zu den Daten und Informationen schaffen, die ein Unternehmen über einen bestimmten Mitarbeiter oder Nutzer speichert. Das bedeutet weitaus höhere Anforderungen an die Art und Weise, wie Unternehmen mit den bei ihnen herumliegenden Mitarbeiterdaten umgehen und sie speichern.

Wer ist von der Datenschutzgrundverordnung betroffen?

Sie fallen unter die Allgemeine Datenschutzverordnung, sobald Sie irgendeine Art von Daten über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person speichern. Zu den personenbezogenen Daten gehören z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Mitarbeiternummer, Referenzen, Fotos usw.

Die Verordnung wird für praktisch alle dänischen Unternehmen von Bedeutung sein, die auf die eine oder andere Weise mit Personen- und Nutzerdaten arbeiten oder diese speichern, darunter auch Unternehmen, die Informationen über ihre Mitarbeiter registrieren.

Wesentliche Änderungen

Deutlich höhere Bußgelder

Für Unternehmen können Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes verhängt werden, für andere bis zu 20.000.000 Euro.

Strengere Dokumentationspflichten

Unternehmen und Behörden müssen dokumentieren können, dass sie die Regeln der Verordnung einhalten.

Einverständniserklärung

Mitarbeiter und Nutzer müssen klar wissen, welche Daten über sie im Unternehmen gespeichert sind und wofür sie diese nutzen wollen.

Meldepflicht

Meldungen müssen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörden und in bestimmten Fällen an die betroffenen Personen bei einer Verletzung der Datensicherheit erfolgen.

Datenschutzbeauftragter

Öffentliche und bestimmte private Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten (einen sogenannten DSB) bestellen. Dies kann entweder ein Mitarbeiter oder eine externe Person sein.

Daten ins System bringen

Wie stellen Sie als Unternehmen also sicher, dass Sie die strengere Datenverordnung der EU einhalten und die erheblichen Bußgelder bei Nichteinhaltung der Gesetzgebung vermeiden?

Eines ist sicher: Viele Unternehmen sind von den strengeren Anforderungen betroffen, und es wird höchstwahrscheinlich in allen betroffenen Unternehmen Anpassungsbedarf geben. Immer mehr Unternehmen setzen auf die Digitalisierung von Mitarbeiterdaten und legen diese in einem cloudbasierten Online-System ab, damit keine physischen Kopien verschwinden und die Daten auf Wunsch des Mitarbeiters jederzeit angezeigt werden können.

HRM-Nordic Mitarbeiter Center

Myhrsol Employee Center er en online medarbejderdatabase, som sikrer korrekt håndtering og opbevaring af medarbejderdata i henhold til den nye persondataforordning.

Systemet er opdelt i flere brugerniveauer, hvor det defineres hvem som har rettigheder til at se, redigere og oprette informationer på medarbejdere. I primært mellemstore og store virksomheder vil informationerne kunne bruges aktivt til at finde specifikke kompetencer og erfaringer i organisationen.

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